Grundstück im Bebauungsplan
Der Plan gibt Bauweise, Höhen, Dachform, Abstände und die überbaubare Fläche vor. Wir lesen ihn aus und zeigen Ihnen, welcher Entwurf darin wirklich Platz findet.
Zwischen einem Grundstück und einer Baugenehmigung liegen ein tragfähiger Entwurf, ein Stapel Bauvorlagen und zwei Nachweise. Diesen Teil übernehmen wir vollständig, damit Sie sich um das Haus kümmern können und nicht um Formulare.

Was auf einem Grundstück gebaut werden darf, entscheidet sich vor dem ersten Strich. Diese drei Ausgangslagen kommen in Wegberg am häufigsten vor.
Der Plan gibt Bauweise, Höhen, Dachform, Abstände und die überbaubare Fläche vor. Wir lesen ihn aus und zeigen Ihnen, welcher Entwurf darin wirklich Platz findet.
Ohne Bebauungsplan zählt, was in der näheren Umgebung bereits steht. Wir vergleichen Ihr Vorhaben mit dieser Nachbarschaft, bevor Zeichnungen entstehen.
Außerhalb der bebauten Ortslage gelten deutlich engere Regeln. Hier klären wir zuerst, ob und wie gebaut werden darf, meist über eine Bauvoranfrage.
HinweisWegberg verteilt sich über viele Ortslagen, und das Baurecht ändert sich von Straße zu Straße. Deshalb steht diese Frage bei uns am Anfang und nicht am Ende.
Nicht jedes Vorhaben durchläuft dasselbe Verfahren. Welches für Sie gilt, hängt von Art, Größe und Lage ab, und es entscheidet darüber, wie umfangreich Ihr Antrag wird.
Manche Vorhaben brauchen gar keinen Bauantrag. Die Bauvorschriften gelten trotzdem, und die Verantwortung dafür bleibt bei Ihnen. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Vorhaben dazu zählt und was Sie dann trotzdem beachten müssen.
Übliche Wohngebäude werden in einem verkürzten Verfahren geprüft. Die Behörde sieht nur einen Teil der Vorschriften an. Alle übrigen muss Ihre Planung dennoch einhalten, geprüft wird das später auf der Baustelle.
Größere und besondere Vorhaben werden umfassend geprüft. Der Antrag fällt dann umfangreicher aus, die Nachweise werden früher gebraucht und die Abstimmung mit der Behörde beginnt eher.
Sie wissen nicht, welcher dieser Wege für Ihr Grundstück gilt? Zwei Sätze zum Vorhaben genügen, wir ordnen es ein.
Anfrage sendenPlanung, Zeichnung und Nachweise kommen aus demselben Büro. Das erspart Abstimmungen zwischen mehreren Beteiligten und hält die Unterlagen widerspruchsfrei.
Ein- und Mehrfamilienhäuser, vom ersten Vorschlag bis zu der Fassung, die Sie freigeben.
Zeichnungen, Baubeschreibung, Flächen und Formulare, vollständig und in der geforderten Form.
Klärt die entscheidende Frage zum Grundstück, bevor der vollständige Antrag Arbeit macht.
Statische Berechnungen und Ausführungspläne, für den Nachweis und später für die Baustelle.
Der rechnerische Nachweis für die Gebäudehülle, abgestimmt auf die geplante Anlagentechnik.
Auf Wunsch Bauleitung oder Bauüberwachung im Hochbau und im konstruktiven Ingenieurbau.
Nicht sicher, welche dieser Leistungen Ihr Vorhaben braucht? Fragen Sie kurz nach, das kostet nichts.
Zum AnfrageformularFünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Sie wissen an jeder Stelle, was gerade läuft und was als Nächstes von Ihnen gebraucht wird.
Sie beschreiben das Vorhaben, wir sagen, welches Verfahren infrage kommt und was der nächste sinnvolle Schritt ist.
Bebauungsplan, Umgebung, Abstandsflächen und Erschließung werden geprüft, bei Bedarf über eine Bauvoranfrage.
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen. Änderungen sind auf diesem Schritt noch schnell und günstig.
Zeichnungen und Baubeschreibung werden fertiggestellt, Standsicherheit und Wärmeschutz gerechnet und beigefügt.
Der Antrag geht bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Nachforderungen beantworten wir, bis der Bescheid vorliegt.
HinweisDie Arbeit im Büro lässt sich planen, die Prüfung bei der Behörde nur zum Teil. Wir nennen zu Beginn einen realistischen Rahmen und melden uns früh, wenn sich etwas verschiebt.
Sechs Aufnahmen zu den Schritten auf dieser Seite, damit sichtbar wird, worüber die Unterlagen sprechen.
HinweisDie Aufnahmen veranschaulichen typische Unterlagen und Bauzustände. Sie zeigen keine bestimmten Projekte des Büros.
Bauvorlagen darf nur einreichen, wer dazu berechtigt ist. Hier stehen die Qualifikationen, auf denen diese Berechtigung beruht, jeweils mit Nummer.

HinweisDas Büro arbeitet mit freien Mitarbeitern, Partnern und Bauunternehmen aus Nordrhein-Westfalen zusammen.
Das Büro sitzt in Wassenberg, im selben Kreis. Bauanträge stellen wir für die Stadt Wegberg mit ihren Ortslagen und für die Städte und Gemeinden ringsum.
Orte, für die wir einreichen
HinweisSteht Ihr Ort nicht in der Liste, fragen Sie trotzdem. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist fast immer etwas möglich.
Was Bauherren in Wegberg am häufigsten wissen wollen, bevor sie ein Büro beauftragen.
Das hängt von Art, Größe und Lage ab. Manches ist genehmigungsfrei, vieles läuft im verkürzten Verfahren, einiges braucht den vollständigen Antrag. Beschreiben Sie das Vorhaben kurz, dann ordnen wir es ein.
Nein, das ist sogar der beste Zeitpunkt. Was auf dem Grundstück zulässig ist, bestimmt den Entwurf. Wer umgekehrt anfängt, zeichnet häufig zweimal.
Der Teil im Büro lässt sich planen und hängt vor allem davon ab, wie schnell Entscheidungen fallen. Die Prüfzeit bei der Behörde können wir nicht beeinflussen. Zu Beginn nennen wir einen realistischen Rahmen.
Das Honorar für Planung und Nachweise richtet sich nach der HOAI und hängt vom Umfang ab. Dazu kommen die Gebühren der Behörde. Sie bekommen vorher ein Angebot mit dem Leistungsumfang.
Im besten Fall den Nachweis über das Grundstück mit Flurstücksnummer, einen aktuellen Lageplan und Ihre Vorstellungen zum Gebäude. Fehlt etwas davon, sagen wir Ihnen, wo es zu bekommen ist.
Ja. Standsicherheitsnachweis und Ausführungspläne entstehen im selben Büro. Deshalb passen Zeichnung und Berechnung zusammen und niemand wartet auf den anderen.
Auf Wunsch übernehmen wir Bauleitung oder Bauüberwachung im Hochbau und im konstruktiven Ingenieurbau. Auch Aufmaß und Digitalisierung von Bestandsgebäuden gehören dazu.
Name, Telefonnummer und ein paar Sätze genügen. Wir rufen zurück und sagen Ihnen, welches Verfahren gilt und welche Unterlagen dafür gebraucht werden.
Anfrage sendenSmoku eG, Ingenieurbüro Konrad Smoczynski
Leichweg 3
41849 Wassenberg
Deutschland
Vorstand: Konrad Smoczynski
M. Sc. RWTH Konrad Smoczynski, Bauingenieur
Telefon: +49 2432 907 93 00
E-Mail: info@ks-ingenieur.de
Internet: https://ks-ingenieur.de
M. Sc. RWTH Konrad Smoczynski
Leichweg 3, 41849 Wassenberg
Berufsbezeichnung: Bauingenieur, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Qualifizierter Tragwerksplaner, Berechtigungsnummer QT1542
Bauvorlageberechtigt in Nordrhein-Westfalen, Berechtigungsnummer V3693
Es gelten das Ingenieurgesetz, das Ingenieurkammergesetz, die Berufsordnung und die HOAI.
Ingenieurkammer Bau NRW
Zollhof 2, 40221 Düsseldorf
Mitgliedsnummer: 730097
VHV Allgemeine Versicherung AG
Westfalendamm 223, 44141 Dortmund
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE455004862
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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