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Smoku eG, Ingenieurbüro Konrad Smoczynski Smoku eG Bauantrag Wegberg
Ingenieurbüro Konrad Smoczynski für Wegberg und den Kreis Heinsberg

Bauantrag in Wegberg: geplant, gerechnet, eingereicht

Zwischen einem Grundstück und einer Baugenehmigung liegen ein tragfähiger Entwurf, ein Stapel Bauvorlagen und zwei Nachweise. Diesen Teil übernehmen wir vollständig, damit Sie sich um das Haus kümmern können und nicht um Formulare.

Vorhaben
Neubau, Anbau, Umbau, Nutzungsänderung
Aus einem Büro
Entwurf, Bauvorlagen, Statik, Wärmeschutz
Unterschrift
Bauvorlageberechtigt in NRW, V3693
Grundriss eines Wohnhauses auf einem Holztisch, daneben Bandmaß, Druckbleistift und eine Tasse Kaffee
Smoku eG, Ingenieurbüro Konrad Smoczynski Bauvorlagen entstehen im Büro, bevor sie zur Bauaufsicht gehen.
01 / Grundstück

Erst das Grundstück, dann der Entwurf

Was auf einem Grundstück gebaut werden darf, entscheidet sich vor dem ersten Strich. Diese drei Ausgangslagen kommen in Wegberg am häufigsten vor.

Fall 01

Grundstück im Bebauungsplan

Der Plan gibt Bauweise, Höhen, Dachform, Abstände und die überbaubare Fläche vor. Wir lesen ihn aus und zeigen Ihnen, welcher Entwurf darin wirklich Platz findet.

Fall 02

Baulücke im Ortskern

Ohne Bebauungsplan zählt, was in der näheren Umgebung bereits steht. Wir vergleichen Ihr Vorhaben mit dieser Nachbarschaft, bevor Zeichnungen entstehen.

Fall 03

Grundstück am Ortsrand

Außerhalb der bebauten Ortslage gelten deutlich engere Regeln. Hier klären wir zuerst, ob und wie gebaut werden darf, meist über eine Bauvoranfrage.

HinweisWegberg verteilt sich über viele Ortslagen, und das Baurecht ändert sich von Straße zu Straße. Deshalb steht diese Frage bei uns am Anfang und nicht am Ende.

02 / Verfahren

Drei Wege zur Genehmigung

Nicht jedes Vorhaben durchläuft dasselbe Verfahren. Welches für Sie gilt, hängt von Art, Größe und Lage ab, und es entscheidet darüber, wie umfangreich Ihr Antrag wird.

01

Ohne Baugenehmigung

Manche Vorhaben brauchen gar keinen Bauantrag. Die Bauvorschriften gelten trotzdem, und die Verantwortung dafür bleibt bei Ihnen. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Vorhaben dazu zählt und was Sie dann trotzdem beachten müssen.

02

Verkürztes Verfahren

Übliche Wohngebäude werden in einem verkürzten Verfahren geprüft. Die Behörde sieht nur einen Teil der Vorschriften an. Alle übrigen muss Ihre Planung dennoch einhalten, geprüft wird das später auf der Baustelle.

03

Vollständiges Verfahren

Größere und besondere Vorhaben werden umfassend geprüft. Der Antrag fällt dann umfangreicher aus, die Nachweise werden früher gebraucht und die Abstimmung mit der Behörde beginnt eher.

Sie wissen nicht, welcher dieser Wege für Ihr Grundstück gilt? Zwei Sätze zum Vorhaben genügen, wir ordnen es ein.

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03 / Leistungen

Was wir für den Antrag übernehmen

Planung, Zeichnung und Nachweise kommen aus demselben Büro. Das erspart Abstimmungen zwischen mehreren Beteiligten und hält die Unterlagen widerspruchsfrei.

Entwurf und Planung

Ein- und Mehrfamilienhäuser, vom ersten Vorschlag bis zu der Fassung, die Sie freigeben.

Bauvorlagen

Zeichnungen, Baubeschreibung, Flächen und Formulare, vollständig und in der geforderten Form.

Bauvoranfrage

Klärt die entscheidende Frage zum Grundstück, bevor der vollständige Antrag Arbeit macht.

Standsicherheit

Statische Berechnungen und Ausführungspläne, für den Nachweis und später für die Baustelle.

Wärmeschutz

Der rechnerische Nachweis für die Gebäudehülle, abgestimmt auf die geplante Anlagentechnik.

Bauüberwachung

Auf Wunsch Bauleitung oder Bauüberwachung im Hochbau und im konstruktiven Ingenieurbau.

Nicht sicher, welche dieser Leistungen Ihr Vorhaben braucht? Fragen Sie kurz nach, das kostet nichts.

Zum Anfrageformular
04 / Ablauf

Vom Anruf bis zum Bescheid

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Sie wissen an jeder Stelle, was gerade läuft und was als Nächstes von Ihnen gebraucht wird.

01

Anruf und Einordnung

Sie beschreiben das Vorhaben, wir sagen, welches Verfahren infrage kommt und was der nächste sinnvolle Schritt ist.

02

Baurecht am Grundstück

Bebauungsplan, Umgebung, Abstandsflächen und Erschließung werden geprüft, bei Bedarf über eine Bauvoranfrage.

03

Entwurf zur Freigabe

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen. Änderungen sind auf diesem Schritt noch schnell und günstig.

04

Bauvorlagen und Nachweise

Zeichnungen und Baubeschreibung werden fertiggestellt, Standsicherheit und Wärmeschutz gerechnet und beigefügt.

05

Einreichung und Rückfragen

Der Antrag geht bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Nachforderungen beantworten wir, bis der Bescheid vorliegt.

HinweisDie Arbeit im Büro lässt sich planen, die Prüfung bei der Behörde nur zum Teil. Wir nennen zu Beginn einen realistischen Rahmen und melden uns früh, wenn sich etwas verschiebt.

05 / Bilder

Bilder zur Arbeit am Antrag

Sechs Aufnahmen zu den Schritten auf dieser Seite, damit sichtbar wird, worüber die Unterlagen sprechen.

Erstes Gespräch Schritt 01
Baurecht am Grundstück Schritt 02
Entwurf Schritt 03
Bauzeichnung Schritt 04
Nachweise Schritt 04
Baubeginn Nach dem Bescheid

HinweisDie Aufnahmen veranschaulichen typische Unterlagen und Bauzustände. Sie zeigen keine bestimmten Projekte des Büros.

06 / Büro

Wer hinter der Unterschrift steht

Bauvorlagen darf nur einreichen, wer dazu berechtigt ist. Hier stehen die Qualifikationen, auf denen diese Berechtigung beruht, jeweils mit Nummer.

Laptop mit einer Bauzeichnung auf dem Bildschirm, darunter ein ausgebreiteter Plan, dahinter gerollte Pläne
Bauingenieurwesen
Master of Science RWTH, Studienabschluss im Jahr 2012
Ingenieurkammer Bau NRW
Freiwilliges Mitglied seit 2017, Mitgliedsnummer 730097
Qualifizierter Tragwerksplaner
Qualifikation aus dem Jahr 2019, Berechtigungsnummer QT1542
Bauvorlageberechtigung NRW
Qualifikation aus dem Jahr 2019, Berechtigungsnummer V3693
Berufshaftpflicht
VHV Allgemeine Versicherung AG, Dortmund, Geltungsbereich Deutschland

HinweisDas Büro arbeitet mit freien Mitarbeitern, Partnern und Bauunternehmen aus Nordrhein-Westfalen zusammen.

07 / Gebiet

Wo wir einreichen

Das Büro sitzt in Wassenberg, im selben Kreis. Bauanträge stellen wir für die Stadt Wegberg mit ihren Ortslagen und für die Städte und Gemeinden ringsum.

Orte, für die wir einreichen

  • Wegberg
  • Beeck
  • Rickelrath
  • Klinkum
  • Merbeck
  • Wildenrath
  • Arsbeck
  • Dalheim
  • Rödgen
  • Uevekoven
  • Rath-Anhoven
  • Tüschenbroich
  • Erkelenz
  • Wassenberg
  • Hückelhoven
  • Niederkrüchten
  • Schwalmtal
  • Mönchengladbach

HinweisSteht Ihr Ort nicht in der Liste, fragen Sie trotzdem. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist fast immer etwas möglich.

Stadt
Wegberg
Kreis
Kreis Heinsberg
Bürositz
Leichweg 3, 41849 Wassenberg
08 / Fragen

Häufige Fragen zum Bauantrag

Was Bauherren in Wegberg am häufigsten wissen wollen, bevor sie ein Büro beauftragen.

Braucht mein Vorhaben überhaupt einen Bauantrag?

Das hängt von Art, Größe und Lage ab. Manches ist genehmigungsfrei, vieles läuft im verkürzten Verfahren, einiges braucht den vollständigen Antrag. Beschreiben Sie das Vorhaben kurz, dann ordnen wir es ein.

Wir haben nur ein Grundstück und noch keinen Plan. Ist das zu früh?

Nein, das ist sogar der beste Zeitpunkt. Was auf dem Grundstück zulässig ist, bestimmt den Entwurf. Wer umgekehrt anfängt, zeichnet häufig zweimal.

Wie lange dauert es, bis die Unterlagen fertig sind?

Der Teil im Büro lässt sich planen und hängt vor allem davon ab, wie schnell Entscheidungen fallen. Die Prüfzeit bei der Behörde können wir nicht beeinflussen. Zu Beginn nennen wir einen realistischen Rahmen.

Was kostet ein Bauantrag?

Das Honorar für Planung und Nachweise richtet sich nach der HOAI und hängt vom Umfang ab. Dazu kommen die Gebühren der Behörde. Sie bekommen vorher ein Angebot mit dem Leistungsumfang.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Im besten Fall den Nachweis über das Grundstück mit Flurstücksnummer, einen aktuellen Lageplan und Ihre Vorstellungen zum Gebäude. Fehlt etwas davon, sagen wir Ihnen, wo es zu bekommen ist.

Machen Sie auch die Statik?

Ja. Standsicherheitsnachweis und Ausführungspläne entstehen im selben Büro. Deshalb passen Zeichnung und Berechnung zusammen und niemand wartet auf den anderen.

Können Sie den Bau danach weiter begleiten?

Auf Wunsch übernehmen wir Bauleitung oder Bauüberwachung im Hochbau und im konstruktiven Ingenieurbau. Auch Aufmaß und Digitalisierung von Bestandsgebäuden gehören dazu.

Name, Telefonnummer und ein paar Sätze genügen. Wir rufen zurück und sagen Ihnen, welches Verfahren gilt und welche Unterlagen dafür gebraucht werden.

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